Barrierefreiheit für Websites: Was das BFSG für KMU bedeutet

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Ob Sie betroffen sind, was die Ausnahmen für Kleinstunternehmen bedeuten und wie Sie Ihre Website in 10 Punkten prüfen.

Praxis Ravel-Lukas Geck / geckIT Webdesign 6 Min. Lesezeit
Person nutzt Laptop — barrierefreie Websites funktionieren für alle Nutzer
Foto: Christina @ wocintechchat.com / Unsplash

„Muss ich meine Website jetzt barrierefrei machen?" Diese Frage höre ich seit Mitte 2025 regelmäßig von Kunden — meistens nachdem sie einen Artikel über das BFSG gelesen haben und unsicher sind, was das für ihren Betrieb bedeutet. Die kurze Antwort: Wahrscheinlich nicht gesetzlich verpflichtet, aber trotzdem eine gute Idee.

Dieser Artikel sortiert das Thema für Sie: Was das BFSG tatsächlich verlangt, wer die Ausnahmen nutzen kann und welche Maßnahmen sich auch ohne Pflicht lohnen. Ohne Juristendeutsch, mit einer Praxis-Checkliste.

BFSG seit Juni 2025: Muss meine Website barrierefrei sein?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Es setzt die europäische Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um.

Das Gesetz betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher angeboten werden. Für Websites relevant: Wenn Sie über Ihre Seite Produkte verkaufen (Online-Shop) oder bestimmte Dienstleistungen anbieten (z.B. Online-Banking, E-Commerce, Personenbeförderung), müssen diese barrierefrei zugänglich sein.

Der technische Standard, auf den das BFSG verweist, ist die EN 301 549 — und die wiederum basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA. Klingt abstrakt? Wird gleich konkreter.

Wer ist betroffen — und wer nicht?

Hier wird es für die meisten meiner Kunden interessant. Denn es gibt eine wichtige Ausnahme:

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz), die Dienstleistungen anbieten, sind vom BFSG ausgenommen. Quelle: Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Das heißt konkret: Ein Malerbetrieb mit 5 Mitarbeitern und einer Website, auf der er seine Leistungen präsentiert und ein Kontaktformular anbietet — nicht verpflichtet. Ein Elektriker, der über seine Website Termine buchbar macht — ebenfalls nicht verpflichtet.

Aber Achtung: Wenn ein Kleinstunternehmen über seine Website Produkte verkauft, die unter das BFSG fallen (z.B. Computer, Smartphones, E-Book-Reader), dann greift die Ausnahme nicht für den Produktbereich.

Die meisten Handwerker, Dienstleister und Freiberufler in meinem Kundenkreis fallen unter die Ausnahme. Trotzdem rate ich dazu, sich mit dem Thema zu beschäftigen — warum, dazu am Ende mehr.

Was bedeutet „barrierefrei" konkret für eine Website?

Barrierefreiheit bedeutet nicht „Design für Blinde". Es bedeutet: Die Website funktioniert für möglichst viele Menschen, unabhängig von Einschränkungen. Dazu gehören Sehbehinderungen, motorische Einschränkungen, Hörprobleme — aber auch situative Einschränkungen wie ein gebrochener Arm oder grelles Sonnenlicht auf dem Display.

Die WCAG 2.1 fasst das in vier Prinzipien zusammen:

  1. Wahrnehmbar — Inhalte müssen über verschiedene Sinne aufnehmbar sein (z.B. Alt-Texte für Bilder, Untertitel für Videos)
  2. Bedienbar — Die Seite muss per Tastatur nutzbar sein, nicht nur per Maus
  3. Verständlich — Texte, Navigation und Fehlermeldungen müssen klar formuliert sein
  4. Robust — Die Website muss mit verschiedenen Browsern und Hilfstechnologien (z.B. Screenreadern) funktionieren

In meiner Arbeit sehe ich, dass die meisten Websites schon einige dieser Punkte erfüllen — und bei anderen durchfallen, ohne dass der Betreiber es ahnt. Die häufigsten Probleme: fehlende Alt-Texte, zu geringe Farbkontraste und Formulare ohne Labels.

Hände auf einer Tastatur — Tastaturnavigation ist ein Kernaspekt der Barrierefreiheit
Foto: Glenn Carstens-Peters / Unsplash

10-Punkte-Checkliste: Website auf Barrierefreiheit prüfen

Diese Checkliste basiert auf den häufigsten WCAG-Verstößen, die ich bei Kunden-Websites sehe. Sie deckt nicht die gesamte EN 301 549 ab, aber die Punkte, die den größten Unterschied machen:

  1. Alt-Texte auf allen Bildern — Jedes <img> braucht ein alt-Attribut. Dekorative Bilder bekommen alt="" (leer, aber vorhanden).
  2. Ausreichende Farbkontraste — Text auf Hintergrund muss ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 haben (normaler Text) bzw. 3:1 (großer Text). Grauer Text auf weißem Hintergrund fällt oft durch.
  3. Überschriften-Hierarchie — H1 → H2 → H3 in der richtigen Reihenfolge, keine Ebenen überspringen.
  4. Tastatur-Navigation — Können Sie alle Menüpunkte, Links und Buttons mit der Tab-Taste erreichen? Ist der Fokus sichtbar?
  5. Formulare mit Labels — Jedes Eingabefeld braucht ein zugeordnetes <label>. Platzhalter-Text allein reicht nicht.
  6. Link-Texte beschreibend — „Hier klicken" und „Mehr erfahren" vermeiden. Besser: „Zum Kontaktformular" oder „Alle Leistungen ansehen".
  7. Schriftgröße mindestens 16px — Und zoombar auf 200 % ohne Layout-Probleme.
  8. Sprache im HTML deklariert — Das Attribut lang="de" auf dem <html>-Tag hilft Screenreadern bei der Aussprache.
  9. Klickflächen groß genug — Mindestens 44 × 44 Pixel, besonders auf dem Smartphone. Das überschneidet sich mit mobiler Optimierung.
  10. Keine rein visuellen Informationen — Wenn etwas nur durch Farbe kommuniziert wird (z.B. rote Pflichtfelder), braucht es eine zusätzliche Kennzeichnung (z.B. Sternchen oder Text).

Bei den häufigsten Website-Fehlern, die ich in der Region sehe, tauchen die Punkte 1, 2 und 5 am öftesten auf.

Tools: Website kostenlos auf Barrierefreiheit testen

Sie müssen kein Experte sein, um die Grundlagen zu prüfen. Diese drei Tools sind kostenlos und geben Ihnen in wenigen Sekunden eine Einschätzung:

  • WAVE — Browser-Extension, zeigt Fehler direkt auf der Seite an (fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme, fehlende Labels). Mein Favorit für einen schnellen Überblick.
  • Lighthouse (in Chrome integriert) — Rechtsklick → Untersuchen → Lighthouse → Accessibility. Gibt einen Score von 0-100. Ziel: mindestens 90.
  • Aktion Mensch Web-Check — Deutschsprachig, besonders für Einsteiger geeignet.

Mein Praxis-Tipp: Starten Sie mit WAVE. Wenn dort weniger als 5 Fehler angezeigt werden, ist Ihre Website schon besser aufgestellt als die meisten in der Region. In meiner Erfahrung aus über 50 analysierten Websites in OWL haben weniger als 20 % null WAVE-Fehler.


Auch ohne Pflicht: Warum sich Barrierefreiheit lohnt

Die meisten meiner Kunden — Handwerker, Dienstleister, Freiberufler unter 10 Mitarbeitern — sind vom BFSG ausgenommen. Trotzdem baue ich grundlegende Barrierefreiheit in jede Website ein. Nicht weil das Gesetz es verlangt, sondern weil es praktisch sinnvoll ist:

  • Besseres Google-Ranking — Viele Barrierefreiheits-Maßnahmen (Alt-Texte, Überschriften-Struktur, schnelle Ladezeiten) sind gleichzeitig SEO-Faktoren.
  • Mehr potenzielle Kunden — Rund 10 % der Bevölkerung haben eine anerkannte Schwerbehinderung. Dazu kommen altersbedingte Einschränkungen.
  • Zukunftssicher — Die gesetzlichen Anforderungen werden eher ausgeweitet als zurückgenommen. Wer jetzt anfängt, hat weniger Nacharbeit.
  • Bessere Nutzererfahrung für alle — Klare Kontraste, große Buttons und verständliche Navigation helfen nicht nur Menschen mit Einschränkungen.

Wenn Sie Ihre Website auf diese Grundlagen prüfen lassen wollen — oder eine neue Seite brauchen, die von Anfang an barrierefrei gebaut ist — schauen Sie sich mein Angebot unter Webdesign an. Barrierefreiheit ist bei mir kein Aufpreis, sondern Standard.