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XRechnung & ZUGFeRD lesbar öffnen.
E-Rechnung erhalten und nur Programmcode gesehen? Datei hier reinziehen — der Viewer zeigt sie als normale Rechnung an. Alles läuft in Ihrem Browser, nichts wird hochgeladen.
Stand: EN 16931 / XRechnung 3.0 · Juli 2026 · Sie wollen auch gegen Pflichtregeln prüfen lassen? Zum XRechnung-Validator.
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Diese Datei konnte nicht gelesen werden.
Technische Ersteinschätzung, keine Rechts- oder Steuerberatung: geprüft wird nur, ob die Datei formal vollständig und korrekt aufgebaut ist — nicht der Rechnungsinhalt selbst.
Rechnung
Rechnungsdatum
Rechnungssteller
Rechnungsempfänger
| Position | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
|---|
Format: · Profil:
Hintergrund
Was ist eine XRechnung — und warum sieht sie aus wie Programmcode?
Die XRechnung ist das deutsche Standardformat für elektronische Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931. Sie besteht aus einer reinen XML-Datei — gedacht für Buchhaltungssoftware, nicht zum Ansehen von Hand. Öffnet man sie im Browser oder Texteditor, sieht man nur strukturierten Code statt einer Rechnung.
ZUGFeRD (bzw. das internationale Gegenstück Factur-X) löst das anders: hier steckt dieselbe XML-Struktur eingebettet in einer normal aussehenden PDF-Datei. Öffnet man die PDF-Ansicht, sieht man bereits eine lesbare Rechnung — für die maschinelle Weiterverarbeitung wird zusätzlich der eingebettete XML-Datensatz genutzt.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen können — mit Übergangsfristen für den Versand bis 2027/2028. Wer eine XRechnung-Datei bekommt und nicht öffnen kann, braucht oft schnell eine lesbare Ansicht, etwa zur Prüfung oder Weiterleitung.
XRechnung oder ZUGFeRD — was habe ich bekommen?
| Merkmal | XRechnung | ZUGFeRD / Factur-X |
|---|---|---|
| Dateiformat | Reine XML-Datei | PDF/A-3 mit eingebetteter XML |
| Ohne Zusatztool ansehen? | Nein — nur Code sichtbar | Ja, PDF-Ansicht ist bereits lesbar |
| Syntax | UBL oder UN/CEFACT CII | UN/CEFACT CII (im PDF-Anhang) |
| Verbreitung | Pflichtformat für Rechnungen an Bundesbehörden, bei Ländern/Kommunen je nach Umsetzung unterschiedlich | Verbreitet im B2B-Geschäft, v. a. Mittelstand |
| Norm-Grundlage | Beide EN-16931-konform — gleiche Pflichtfelder, unterschiedliche Verpackung | |
E-Rechnungspflicht: Bis wann muss ich was können?
| Datum | Pflicht |
|---|---|
| seit 1. Januar 2025 | Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen und verarbeiten können |
| bis 31. Dezember 2026 | Übergangsfrist für alle: Papier- oder PDF-Rechnung per E-Mail bleibt mit Zustimmung des Empfängers zulässig |
| ab 1. Januar 2027 | Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € dürfen im B2B-Geschäft nur noch E-Rechnungen versenden. Unternehmen darunter dürfen mit Zustimmung weiter Papier oder PDF nutzen. |
| ab 1. Januar 2028 | E-Rechnung im B2B-Geschäft verpflichtend für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz (Versand und Empfang) |
Grundlage: Wachstumschancengesetz, § 27 Abs. 38 UStG. Technische Ersteinschätzung, keine Steuerberatung — die genauen Fristen für Ihr Unternehmen sollten Sie mit Ihrem Steuerbüro abstimmen.
Häufige Probleme beim Öffnen von XRechnung und ZUGFeRD
- Doppelte Klick öffnet nur Code: Windows und macOS verknüpfen `.xml`-Dateien meist mit dem Browser oder einem Texteditor — beide zeigen Rohtext, keine Rechnung.
- PDF-Reader zeigt „beschädigte Datei": Manche älteren PDF-Reader kommen mit dem PDF/A-3-Format von ZUGFeRD nicht zurecht, obwohl die Datei technisch einwandfrei ist.
- Buchhaltungssoftware meldet Fehler: oft, weil ein EN16931-Pflichtfeld fehlt oder falsch formatiert ist — genau das zeigt die Ampel-Prüfung oben an.
- E-Mail-Anhang lässt sich nicht weiterleiten: manche Mailprogramme entfernen die eingebettete XML aus ZUGFeRD-PDFs beim Weiterleiten — im Zweifel die Originaldatei erneut anfordern.
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