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XRechnung & ZUGFeRD lesbar öffnen.

E-Rechnung erhalten und nur Programmcode gesehen? Datei hier reinziehen — der Viewer zeigt sie als normale Rechnung an. Alles läuft in Ihrem Browser, nichts wird hochgeladen.

Stand: EN 16931 / XRechnung 3.0 · Juli 2026 · Sie wollen auch gegen Pflichtregeln prüfen lassen? Zum XRechnung-Validator.

Die Datei bleibt in Ihrem Browser — es wird nichts auf einen Server hochgeladen oder gespeichert.

Hintergrund

Was ist eine XRechnung — und warum sieht sie aus wie Programmcode?

Die XRechnung ist das deutsche Standardformat für elektronische Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931. Sie besteht aus einer reinen XML-Datei — gedacht für Buchhaltungssoftware, nicht zum Ansehen von Hand. Öffnet man sie im Browser oder Texteditor, sieht man nur strukturierten Code statt einer Rechnung.

ZUGFeRD (bzw. das internationale Gegenstück Factur-X) löst das anders: hier steckt dieselbe XML-Struktur eingebettet in einer normal aussehenden PDF-Datei. Öffnet man die PDF-Ansicht, sieht man bereits eine lesbare Rechnung — für die maschinelle Weiterverarbeitung wird zusätzlich der eingebettete XML-Datensatz genutzt.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen können — mit Übergangsfristen für den Versand bis 2027/2028. Wer eine XRechnung-Datei bekommt und nicht öffnen kann, braucht oft schnell eine lesbare Ansicht, etwa zur Prüfung oder Weiterleitung.

XRechnung oder ZUGFeRD — was habe ich bekommen?

Merkmal XRechnung ZUGFeRD / Factur-X
Dateiformat Reine XML-Datei PDF/A-3 mit eingebetteter XML
Ohne Zusatztool ansehen? Nein — nur Code sichtbar Ja, PDF-Ansicht ist bereits lesbar
Syntax UBL oder UN/CEFACT CII UN/CEFACT CII (im PDF-Anhang)
Verbreitung Pflichtformat für Rechnungen an Bundesbehörden, bei Ländern/Kommunen je nach Umsetzung unterschiedlich Verbreitet im B2B-Geschäft, v. a. Mittelstand
Norm-Grundlage Beide EN-16931-konform — gleiche Pflichtfelder, unterschiedliche Verpackung

E-Rechnungspflicht: Bis wann muss ich was können?

Datum Pflicht
seit 1. Januar 2025 Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen und verarbeiten können
bis 31. Dezember 2026 Übergangsfrist für alle: Papier- oder PDF-Rechnung per E-Mail bleibt mit Zustimmung des Empfängers zulässig
ab 1. Januar 2027 Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € dürfen im B2B-Geschäft nur noch E-Rechnungen versenden. Unternehmen darunter dürfen mit Zustimmung weiter Papier oder PDF nutzen.
ab 1. Januar 2028 E-Rechnung im B2B-Geschäft verpflichtend für alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz (Versand und Empfang)

Grundlage: Wachstumschancengesetz, § 27 Abs. 38 UStG. Technische Ersteinschätzung, keine Steuerberatung — die genauen Fristen für Ihr Unternehmen sollten Sie mit Ihrem Steuerbüro abstimmen.

Häufige Probleme beim Öffnen von XRechnung und ZUGFeRD

  • Doppelte Klick öffnet nur Code: Windows und macOS verknüpfen `.xml`-Dateien meist mit dem Browser oder einem Texteditor — beide zeigen Rohtext, keine Rechnung.
  • PDF-Reader zeigt „beschädigte Datei": Manche älteren PDF-Reader kommen mit dem PDF/A-3-Format von ZUGFeRD nicht zurecht, obwohl die Datei technisch einwandfrei ist.
  • Buchhaltungssoftware meldet Fehler: oft, weil ein EN16931-Pflichtfeld fehlt oder falsch formatiert ist — genau das zeigt die Ampel-Prüfung oben an.
  • E-Mail-Anhang lässt sich nicht weiterleiten: manche Mailprogramme entfernen die eingebettete XML aus ZUGFeRD-PDFs beim Weiterleiten — im Zweifel die Originaldatei erneut anfordern.

Zuletzt fachlich geprüft: 08.07.2026 · Grundlage: EN 16931 / XRechnung 3.0. Ich bin Einzelunternehmer — melden Sie mir gerne, wenn hier etwas veraltet ist oder nicht mehr stimmt.