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XRechnung prüfen: Validator für EN 16931
Hält XRechnung und ZUGFeRD gegen die Pflichtregeln — bevor der Empfänger die Rechnung zurückschickt.
- XML-Datei oder ZUGFeRD-PDF
- Die Datei bleibt in Ihrem Browser
- Verstöße und Hinweise getrennt
Welche Rechnung soll ich prüfen?
Die Prüfung läuft vollständig in Ihrem Browser. Die Datei wird nicht hochgeladen und nirgends gespeichert. Geprüft wird gegen die Kernfelder der EN 16931 und die Geschäftsregeln der XRechnung — eine Vorabprüfung, kein Ersatz für den offiziellen Validator der KoSIT.
Datei wird geprüft …
Bei ZUGFeRD-PDFs wird zuerst das eingebettete XML herausgelöst.
Kein Ergebnis
Diese Datei ließ sich nicht prüfen.
Das ist kein Urteil über die Rechnung — nur darüber, dass sich aus der Datei keine Rechnungsdaten lesen ließen.
Formale Prüfung gegen eine ausgewählte Menge der wichtigsten Regeln. Kein Ersatz für den offiziellen Validator der KoSIT und keine inhaltliche Prüfung der Rechnung.
Hält XRechnung und ZUGFeRD gegen die Pflichtregeln — bevor der Empfänger die Rechnung zurückschickt.
- XML-Datei oder ZUGFeRD-PDF
- Die Datei bleibt in Ihrem Browser
- Verstöße und Hinweise getrennt
Hintergrund
Warum eine formal falsche Rechnung teuer wird
Wie prüfe ich eine XRechnung?
Datei hineinziehen, fertig. Gelesen werden XRechnung in beiden
Syntaxen (UBL und CII) und ZUGFeRD- beziehungsweise
Factur-X-PDFs. Das Werkzeug hält die Rechnung gegen zwei
Regelwerke: die Geschäftsregeln der EN 16931 —
der europäischen Norm für E-Rechnungen — und die zusätzlichen
Regeln der deutschen XRechnung, die an
Kennungen wie BR-DE-15 zu erkennen sind.
Der Bericht trennt Verstöße von Hinweisen, weil nur die Verstöße zur Ablehnung führen. Diese Trennung ist der eigentliche Nutzen: Eine flache Liste aus zwölf Punkten sagt nicht, ob die Rechnung rausgehen kann.
Was ist ein Verstoß, was ein Hinweis?
Ein Regelverstoß verletzt eine Pflichtregel. Solche Dateien werden von den Prüfdiensten öffentlicher Auftraggeber und von vielen Buchhaltungssystemen abgewiesen — automatisch, ohne dass ein Mensch draufschaut. Die Rechnung muss dann korrigiert und neu geschickt werden, und bis dahin wird sie nicht bezahlt.
Ein Hinweis ist eine Auffälligkeit, die keine Pflichtregel verletzt: eine Telefonnummer mit zu wenigen Ziffern, eine ungewöhnliche Rechnungsart oder eine deutsche Zusatzangabe, die bei einer Datei ohne XRechnung-Kennung nicht verlangt ist. Hinweise führen nicht zur Ablehnung. Sie sind das, was ein aufmerksamer Mensch beim Gegenlesen bemerken würde. Summen, die um einen Cent nicht aufgehen, gehören übrigens nicht dazu — das ist ein Verstoß.
Welche Regeln hier geprüft werden
Zunächst die Kernfelder: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, Angaben zu Rechnungssteller und Empfänger, Währung, Beträge, Steuerangaben. Fehlt eines davon, ist die Datei keine gültige E-Rechnung.
Dazu die Geschäftsregeln: Stimmen die Summen rechnerisch zusammen? Ist der Ländercode ein gültiger ISO-Code? Passt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum Länderpräfix? Passt die Steuerkategorie zu Steuersatz, Befreiungsgrund und Steuernummer? Ist der Verkäufer über USt-IdNr., Registernummer oder eine eigene Kennung erkennbar — die Steuernummer allein reicht dafür nicht? Bei XRechnung zusätzlich, ob die elektronischen Adressen von Käufer und Verkäufer und der Geschäftsprozess angegeben sind, ob eine Kontaktmöglichkeit hinterlegt ist — Ansprechpartner, E-Mail und Telefon sind hier Pflicht, was viele überrascht — und ob eine Skonto-Angabe im vorgeschriebenen Format steht.
EN 16931 oder XRechnung: Welche Regeln gelten für meine Datei?
Die EN 16931 ist die europäische Norm. Sie legt
fest, welche Felder eine E-Rechnung haben muss und wie die
Beträge zusammenhängen — ihre Regeln tragen Kennungen wie
BR-16 oder BR-CO-15. ZUGFeRD im Profil
EN 16931 und Peppol BIS setzen genau diese Norm um.
Die XRechnung ist die deutsche Ausprägung. Sie
übernimmt alle Regeln der Norm und ergänzt rund zwei Dutzend
eigene (BR-DE-…), etwa Käuferreferenz, Kontakt und
Zahlungsart, dazu einige aus Peppol
(PEPPOL-EN16931-…), etwa die elektronische Adresse
des Käufers. Welche Ausprägung eine Datei sein will, steht in
ihrer Kennung (BT-24). Das Werkzeug liest diese Kennung: Bei
einer XRechnung sind fehlende Angaben nach diesen Zusatzregeln
Verstöße, bei einer reinen EN-16931-Datei erscheinen sie als
Hinweis. Behörden verlangen in der Regel XRechnung — wer an
öffentliche Auftraggeber liefert, sollte die Hinweise also ernst
nehmen.
Typische Verstöße in der Praxis
Fehlende Kontaktangaben. Die deutschen Geschäftsregeln verlangen beim Rechnungssteller Name, Telefon und E-Mail. Wer seine Rechnungen aus einer Vorlage erzeugt, die für den internationalen Standard gebaut wurde, hat diese Felder oft gar nicht.
Summen, die nicht aufgehen. Meist ein Rundungsproblem: Positionen werden einzeln gerundet, die Summe ergibt einen Cent Abweichung. Formal ist das ein Verstoß.
Falsche Steuerkategorie. Bei steuerfreien Leistungen oder beim Übergang der Steuerschuldnerschaft muss die Kategorie stimmen und eine Begründung dabeistehen. Wer schlicht „S" für den Regelsatz einträgt und 0 Prozent daneben, verletzt die Regel.
Skonto im falschen Format. Die XRechnung verlangt Skonto in einer festen Schreibweise im Zahlungshinweis. Freitext wie „2 % bei Zahlung binnen 10 Tagen" erfüllt die Regel nicht.
Verhältnis zum offiziellen Validator
Für die verbindliche Prüfung gibt es den offiziellen Validator der KoSIT, der Koordinierungsstelle für IT-Standards. Er bildet das vollständige Regelwerk als Schematron ab und ist der Maßstab, gegen den öffentliche Auftraggeber prüfen.
Dieses Werkzeug prüft eine ausgewählte Menge der wichtigsten Regeln und ist als schnelle Vorabprüfung gedacht. Die praktische Arbeitsteilung: Wer hier rot ist, muss gar nicht erst weitersenden. Wer hier grün ist, hat die häufigsten Fehler nicht — aber keine Garantie, dass das vollständige Regelwerk zufrieden ist.
Grenzen dieser Prüfung
Die Prüfung ist formal, nicht inhaltlich. Sie sagt nichts darüber, ob die Leistung erbracht wurde, ob der Preis stimmt oder ob der angesetzte Steuersatz der richtige ist. Eine formal einwandfreie Rechnung kann inhaltlich falsch sein.
Ob eine gewöhnliche Papier- oder PDF-Rechnung die Pflichtangaben nach § 14 UStG enthält, beantwortet der Pflichtangaben-Check. Wer eine E-Rechnung nur lesbar machen will, nimmt den XRechnung-Viewer. Alle drei sind technische Ersteinschätzungen und ersetzen keine Steuerberatung.
Passend dazu
Wenn ein Tool nicht mehr reicht.
Nächster Schritt
Eine abgewiesene Rechnung ist keine Rechnung.
Wird eine E-Rechnung formal abgelehnt, muss sie korrigiert und neu geschickt werden — und das Geld kommt entsprechend später. Ich richte den Rechnungsweg so ein, dass solche Fehler auffallen, bevor die Datei das Haus verlässt.
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